Kooperationspartner. Alle Vereinsmitglieder und
Kooperationspartner sind aufgefordert, in dem ihnen möglichen
Umfang ehrenamtliche Mithilfe zur Erfüllung der Vereinszwecke
zu leisten. Das Gedeihen der Gemeinschaft und ihrer Vorhaben
ergibt sich aus der Eigeninitiative und dem Engagement ihrer
Mitglieder, der Bereitschaft zur Zusammenarbeit unter den
beteiligten Personen und zur Vernetzung nach außen. Dazu werden
in dieser Satzung und in weiteren Dokumenten Vereinbarungen
getroffen, die sowohl die individuellen Bedürfnisse und
Lebensumstände der Mitglieder und Kooperationspartner als auch
die Belange des Vereins berücksichtigen.